Bereits seit Beginn des Monats gilt die neue Kfz-Steuer in Deutschland. Erst nach jahrelangen Diskussionen konnte man sich auf die neue Steuerregelung für Kraftfahrzeuge einigen. Die neue Kfz-Steuer gilt jedoch erst für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden.
Weiterhin bleibt der Grundsatz bestehen, dass kleinere Autos niedriger besteuert werden. Der tritt jedoch Hubraum in Zukunft gegenüber dem CO2 Ausstoß zur Berechnung der Steuer zurück.
Bis zu einem Ausstoß von 120 Gramm CO2 gilt ein Freibetrag, wird dieser überschritten, werden pro weiteres Gramm Kohlenstoffdioxidausstoß zwei Euro fällig. Der Sockelwert ist von der EU festgelegt und soll in den kommenden Jahren sukzessiv verringert werden.
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