Die Abwrackprämie kann ab jetzt nur noch über das Internet beantragt werden. Außerdem können sich Autokäufer die Abwrackprämie jetzt reservieren lassen und müssen nicht mehr wie bisher die Anmeldung des neuen und die Verschrottung des alten Wagens nachweisen. Für die Reservierung genügt inzwischen der Nachweis über den Kauf eines neuen Autos, zum Beispiel über einen gültigen Kaufvertrag. Ausgezahlt wird die Abwrackprämie allerdings erst, wenn das alte Auto verschrottet und der Neuwagen bzw. Jahreswagen angemeldet wurden. Geplant ist außerdem eine Aufstockung der bisher 1,5 Millarden Euro Fördersumme.
Den Reservierungsantrag für die Umweltprämie gibt es unter folgendem Link:
http://www.ump.bafa.de
Montag, 30. März 2009
Montag, 23. März 2009
Die neue Kfz-Steuer
Ab 01. Juli 2009 soll sie in Kraft treten, die neue Kfz-Steuer. Zukünftig sollen in erster Linie die Halter von verbrauchsarmen Kleinwagen profitieren. Nach Berechnungen des ADAC werden die Abgaben für kleinmotorige Autos mit Otto-Motor, also Benziner, am günstigsten ausfallen. Ab dem 01. Juli soll die Kfz-Steuer nicht mehr nur nach dem Hubraum, sondern auch nach dem CO2 Ausstoß berechnet werden. Fahrzeuge, die weniger als 120 Gramm CO2 ausstoßen, werden belohnt, indem sie nur nach der Hubraumgröße besteuert werden. Es werden zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter bei Benzinern und 9,50 Euro je 100 Kubikzentimeter bei Diesel-Pkw anfallen.
Für bereits zugelassene Autos ändert sich allerdings nichts, da bleibt die Besteuerung beim Alten.
Für bereits zugelassene Autos ändert sich allerdings nichts, da bleibt die Besteuerung beim Alten.
Mittwoch, 11. März 2009
Details zur Abwrackprämie
Die modifizierte Abwrackprämie:
Das Fristende für die Beantragung der Abwrackprämie ist für den 31.12.2009 angesetzt. Aufgrund des großen Zuspruchs werden die, auf 1,5 Milliarden Euro festgelegten Fördermittel für die Umweltprämie jedoch wahrscheinlich deutlich früher erschöpft sein. Um Antragstellern entgegenzukommen, die einen Neuwagen mit späterem Liefertermin bestellt haben entgegenzukommen, modifizierte die BAFA das Antragsverfahren.
Wer einen Neuwagen bestellt hat, kann ab dem 30.03.2009 den Antrag auf Gewährung der Abwrackprämie stellen, wenn er eine Kopie eines rechtsgültigen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorlegt. Ausgezahlt wird die Verschrottungsprämie natürlich erst dann, wenn die Zulassung des Neuwagens und die Verschrottung des Altautos erfolgt ist und belegt wurde. In einem solchen Fall ist die Antragstellung ausschließlich unter Verwendung des neuen Antragsformulars der BAFA möglich, das ab 30.03.2009 bereitgestellt wird.
Das Fristende für die Beantragung der Abwrackprämie ist für den 31.12.2009 angesetzt. Aufgrund des großen Zuspruchs werden die, auf 1,5 Milliarden Euro festgelegten Fördermittel für die Umweltprämie jedoch wahrscheinlich deutlich früher erschöpft sein. Um Antragstellern entgegenzukommen, die einen Neuwagen mit späterem Liefertermin bestellt haben entgegenzukommen, modifizierte die BAFA das Antragsverfahren.
Wer einen Neuwagen bestellt hat, kann ab dem 30.03.2009 den Antrag auf Gewährung der Abwrackprämie stellen, wenn er eine Kopie eines rechtsgültigen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorlegt. Ausgezahlt wird die Verschrottungsprämie natürlich erst dann, wenn die Zulassung des Neuwagens und die Verschrottung des Altautos erfolgt ist und belegt wurde. In einem solchen Fall ist die Antragstellung ausschließlich unter Verwendung des neuen Antragsformulars der BAFA möglich, das ab 30.03.2009 bereitgestellt wird.
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