Mittwoch, 11. März 2009

Details zur Abwrackprämie

Die modifizierte Abwrackprämie:

Das Fristende für die Beantragung der Abwrackprämie ist für den 31.12.2009 angesetzt. Aufgrund des großen Zuspruchs werden die, auf 1,5 Milliarden Euro festgelegten Fördermittel für die Umweltprämie jedoch wahrscheinlich deutlich früher erschöpft sein. Um Antragstellern entgegenzukommen, die einen Neuwagen mit späterem Liefertermin bestellt haben entgegenzukommen, modifizierte die BAFA das Antragsverfahren.
Wer einen Neuwagen bestellt hat, kann ab dem 30.03.2009 den Antrag auf Gewährung der Abwrackprämie stellen, wenn er eine Kopie eines rechtsgültigen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorlegt. Ausgezahlt wird die Verschrottungsprämie natürlich erst dann, wenn die Zulassung des Neuwagens und die Verschrottung des Altautos erfolgt ist und belegt wurde. In einem solchen Fall ist die Antragstellung ausschließlich unter Verwendung des neuen Antragsformulars der BAFA möglich, das ab 30.03.2009 bereitgestellt wird.

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