Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges:
Nach § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 01.03.2007 unterscheidet man nicht mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegubg und einer endgültigen KFZ-Abmeldung. Seit dem 01.03.2007 werden Fahrzeuge sozusagen "außer Betrieb gesetzt". Das ist immerhin schon mal eine Vereinfachung.
Die Person die das Fahrzeug abmeldet muss jedoch alles Notwendige dabei haben um die Kfz Abmeldung vorzunehmen:
Das wichtigste Dokument zur Kfz-Abmeldung ist der Fahrzeugbrief.
Der Fahrzeugschein wird von der Zulassungsstelle einbehalten.
Die Kennzeichen des Fahrzeugs müssen ebenso vorgelegt werden, damit die Siegel entfernt werden können.
Hier findet man eine Checkliste für die Kfz-Abmeldung.